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   BGH, 16.01.1959 - 4 StR 396/58   

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BGH, 16.01.1959 - 4 StR 396/58 (https://dejure.org/1959,1572)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1959 - 4 StR 396/58 (https://dejure.org/1959,1572)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1959 - 4 StR 396/58 (https://dejure.org/1959,1572)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1959, 898 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
    Er wird, wie der 5. Strafsenat in dem erwähnten Urteil ausgeführt hat, nicht schon dadurch geschaffen, daß der Täter die Straftaten in einen Gesamtplan aufgenommen hat; auch nicht dadurch, daß eine Handlung zum Beweise für die Täterschaft des Angeklagten bei einer anderen dient, derentwegen er abgeurteilt wird, oder daß sie aus sonstigem Grunde, etwa zum besseren Verständnis der Gesamtumstände, in der Anklageschrift oder im Eröffnungsbeschluß mit erwähnt ist (vgl. dazu BGH LM StPO § 264 Nr. 9 und BGH 1 StR 625/57 vom 4. Februar 1958 einerseits, BGH 1 StR 24/58 vom 1. April 1958 andrerseits; ferner BGH 4 StR 396/58 vom 16. Januar 1959 NJW 1959, 898 Nr. 23. Die notwendige innere Verknüpfung der mehreren Beschuldigungen muß sich vielmehr unmittelbar aus den ihnen zugrunde liegenden Handlungen und Ereignissen unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung ergeben, dergestalt, daß keine der Beschuldigungen für sich allein verständlich abgewandelt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges empfunden würde.
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 83/61
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs 4 StR 396/58 vom 16. Januar 1959 (LM StPO § 264 Nr. 19; Leitsatz abgedruckt in NJW 1959, 898) betrifft einen anderen Fall.
  • BGH, 03.11.1959 - 1 StR 425/59
    Diese Auffassung steht nicht im Widerspruch zu dem Urteil des 4. Senats vom 16. Januar 1959 - 4 StR 396/58 - (NJW 1959, 898 - nur Leitsatz), wonach entscheidend ist, ob der Verfolgungswille der Anklagebehörde sich auf die Tat erstreckt.
  • BGH, 15.12.1960 - 3 StR 26/59

    Vorlage einer für eine einheitliche Fortbildung des Verfahrensrechts grundlegend

    In BGH 4 StR 396/58 vom 16. Januar 1959 (vorgesehen für das Nachschlagewerk) wird (Seite 4 des Urteilsabdrucks) u.a. die Möglichkeit einer sachlichen Beschränkung des Fortsetzungszusammenhangs behandelt, allerdings später (Seite 6 daselbst) ausgesprochen, dass wohl gar kein Fortsetzungszusammenhang vorliege.
  • BGH, 14.12.1978 - 4 StR 582/78

    Erfordernis der hinreichenden Bestimmung von Vorstrafenakten als Beweismittel

    Anders wäre die Rechtslage zu beurteilen, wenn zweifelhaft wäre, ob sich der Verfolgungswille der Anklagebehörde überhaupt auf den versuchten Diebstahl (im besonders schweren Fall) erstreckte (vgl. Urteil des Senats vom 16. Januar 1959 - 4 StR 396/58 - LM Nr. 19 zu § 264 StPO).
  • BGH, 23.02.1960 - 5 StR 513/59

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision; Anforderungen an die Darlegung

    Der Fall liegt völlig anders als der in der Entscheidung 4 StR 396/58 vom 16. Januar 1959 (LM StPO § 264 Nr. 19) behandelte, auf den sich die Verteidigung beruft.
  • BGH, 09.10.1962 - 5 StR 394/62

    Rechtsmittel

    Die Anklage läßt jedoch klar erkennen, daß sich der Verfolgungswille der Staatsanwaltschaft hinsichtlich der Angeklagten Löhlein nicht auf die Tat vom 25. Oktober 1961 erstreckte (vgl. 4 StR 396/58 vom 16. Januar 1959 = LM StPO § 264 Nr. 19; Leitsatz abgedruckt in NJW 1959, 898).
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